Impressum:

ABGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Personaltraining by Bike Martin Schwantner Wildbadgasse 6, 1210 Wien 
Wien, weiters Dienstleister genannt, bietet alle Arten von Sporttraining weltweit an. Allen Dienstleistungen liegen diese  AGB zugrunde. Mit der Buchung wird dieser Sachverhalt ausdrücklich zur Kenntnis genommen und anerkannt.
 
1. Vertragsabschluß für Angebote, Online-Preisabfragen und Preise:
Reservierungen für Privattrainings können über Internet, telefonisch oder per Fax 
durchgeführt  werden. Reservierungen gelten erst nach schriftlicher Bestätigung durch 
den Dienstleister als fest gebucht. Die Angebote des Dienstleisters
sind freibleibend. Für die Annahme der Reservierung und den Umfang der Leistung ist 
ausschließlich eine schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Mündliche oder 
telefonische Nebenabreden gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch 
den Dienstleister. Alle von uns genannten Preise sind in Euro und sofern nicht
anderes vermerkt ist, inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer zu verstehen. Preislisten 
sind  ohne  Gewähr. Die Änderung von im Internet oder auf Preislisten angegebenen 
Preisen bleibt ausdrücklich vorbehalten. Für Druckfehler wird nicht gehaftet.
 
2. Zahlungsbedingungen:
Sind  keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen, ist für Verträge, die via 
Internet, Fax oder sonstigen Fernkommunikationsmitteln zustande kommen und 
Privattraining betreffen, unmittelbar nach Zugehen der schriftlichen Auftragsbestätigung 
100% der Auftragssumme zu leisten. Eine Buchung ist erst 
fixiert, sobald 100% der Auftragssumme eingegangen ist. Die endgültige Abrechnung des 
Sporttrainings erfolgt  nach Ende der Dienstleistungen. Für am Erfüllungsort 
abgeschlossene Verträge ist das Entgelt für die durchzuführende Dienstleistung an den 
Trainer direkt zu bezahlen. Bei  Zahlungsverzug durch den Besteller ist der Dienstleister
berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 5 % jährlich zu verrechnen.
 
3. Allgemeine Teilnahmebedingungen:
Der Vertragspartner hat den Trainer über seine Fähigkeiten und 
Erfahrungen beim Sporttraining wahrheitsgemäß und umfassend aufzuklären  sowie 
selbständig für eine dem Stand der Technik und den äußeren Bedingungen 
entsprechende Ausrüstung Sorge zu tragen. Ebenfalls hat er den Trainer
über seine körperlichen Fähigkeiten, insbesondere seinen Gesundheitszustand und 
allfällige Leiden, umfassend aufzuklären. Vor Beginn des Training ist durch den 
Kunden selbständig die Überprüfung der (eigenen) Ausrüstung durch einen Fachbetrieb zu veranlassen. Die Gruppeneinteilung bei 
Gruppentrainings erfolgt durch den Trainer. Sollte während des Kurses eine 
andere Einstufung des Teilnehmers erforderlich sein, so hat der Kunde diese 
Entscheidung  zu befolgen. Andernfalls ist der Trainer zur 
Vertragsauflösung berechtigt. Der Kunde hat die an ihn ergehenden 
Anweisungen des Trainers zu befolgen. Eine beharrliche Missachten einer 
Anweisung berechtigt den Trainer zur umgehenden Vertragsauflösung. 
Die Teilnahme an Dienstleistungen eines Trainers unter Alkohol- oder
Drogeneinfluss berechtigt den Dienstleister zur umgehenden
Vertragsauflösung. Der Kunde hat in den geschilderten Fällen der
Vertragsauflösung keinen Anspruch auf Rückerstattung des geleisteten Entgelts.
 
4. Haftungsbestimmungen:
Alle Haftungsfragen sind direkt mit dem dienstleistenden Trainer zu klären. Jeder Trainer ist verpflichtet über eine entsprechende Haftpflichtversicherung zu verfügen.
 
5. Gewährleistung:
Der Vertragspartner hat allfällige Reklamationen unverzüglich vor Ort dem Trainer
bekanntzugeben, um für Abhilfe zu sorgen. Bei schuldhaftem Nichtanzeigen besteht 
kein Anspruch auf Minderung des Entgelts. Ansprüche gegen den Trainer sind spätestens 2 Wochen nach Entstehen schriftlich geltend zu machen und  zu begründen.
 
6. Rücktritt
Für Privattrainings gilt, dass ein Rücktritt vom Vertrag bis spätestens 14 Tage vor Beginn 
ohne Anfall einer Stornogebühr möglich ist. Erfolgt die Stornierung hingegen erst zu 
einem späteren Zeitpunkt, ist der Trainer dazu berechtigt, den vollen 
Betrag  gemäß bestätigter Buchung zu verrechnet. Werden einzelne Tage einer 
bestätigten Reservierung nicht in Anspruch genommen, ist der Trainer
berechtigt, den vereinbarten Tarif im Ausmaß eines vollen Tagessatzes zu verlangen. 
Bei Gruppentrainings ist eine Rückerstattung bereits erbrachter Zahlungen nur bei 
unfallbedingten Ausfällen, unter Vorlage des Originalbeleges und eines ärztlichen 
Attests eines ortsansässigen Arztes möglich. Der rückzuerstattende Betrag  wird  auf
Grundlage der tatsächlich erbrachten Dienstleistungen für diesen Zeitraum neu 
berechnet. Der Gesamtbetrag wird sich dadurch verringern, es können jedoch höhere 
Tagessätze in Rechnung gestellt werden. Bei Rücktritt während einer laufenden 
Dienstleistung oder bei Nichterscheinen zum vereinbarten Termin erfolgt  
keine Rückerstattung.  
Wenn die Witterungsverhältnisse die Durchführung der Dienstleistung  aus 
Sicherheitsgründen nicht gewährleisten, behält sich der Trainer das 
Recht vor, die Dienstleistungen zu verschieben bzw. abzusagen. Lediglich im Falle der 
Absage besteht die Verpflichtung des Trainers, das anteilige Entgelt
zurückzuzahlen, ein darüber hinausgehenden Anspruch steht dem Kunden nicht zu.
 
7. Erfüllungsort
Wird in der Auftragsbestätigung angegeben. 
 
8. Gerichtsstand
Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist der Gerichtsstand Wien. 
 
9. Rechtswahl
Es gilt österreichisches Recht.
Vertragssprache ist Deutsch.
 
11. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die 
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und die des gesamten Rechtsgeschäftes nicht. 
Die  unwirksame Bedingung ist durch eine derartige Bestimmung zu ersetzen, die der 
unwirksamen Bedingung wirtschaftlich am nächsten kommt.

Aufsichtsorgan WKO Wien: Gewerbe: Erstellung von Trainingskonzepten;
Vermittlung von Werk und Dienstleistungsverträgen an Befugte;

 
Impress/Kontakt:
www.personaltrainingbybike.at
Martin Schwantner
Wildbadgasse 6
1210 Wien